Hautkrebserkrankungen (Aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome/Spinaliome) im Gesicht und an den Armen sind bei Personen, die im Freien gearbeitet haben nicht selten berufsbedingt und teilweise entschädigungspflichtig. Oft tritt die Erkrankung erst im Rentenalter auf. Ich übernehme sowohl die Behandlung solcher Patienten im Auftrag der Berufsgenossenschaften als auch die Erstellung von Gutachten.

Auch berufsbedingte Handekzeme etwa bei Beschäftigten in Gesundheitsberufen, in der Industrie oder im Handwerk (z.B. Friseurinnen und Friseure) behandele und begutachte ich.

Für Gerichte bin ich ebenfalls als Gutachterin tätig.